Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeine Bestimmungen

    1. Die Schülerfirma "Technica Light & Sound" am Eldenburg-Gymnasium in der Blücherstraße 22a, 19386 Lübz existiert seit 2006. Sie ist ein Schulisches Projekt des Programms "Schüler unternehmen was" der Heinz Nixdorf Stiftung unter dem Dach der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung.
    2. Wir liefern und leisten ausschließlich zu unseren nachstehenden Bedingungen; diese werden durch Auftragserteilung oder Abnahme der Leistungen anerkannt und gelten auch für zukünftige Geschäftsbedingungen, selbst wenn dies im Einzelfall nicht erwähnt wird.
    3. Abweichende Bedingungen des Käufers sind auch dann, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen, für uns unverbindlich, es sei denn, dass wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen.
    4. Abweichende, mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der schriftlichen Bestätigung durch uns.
  2. Angebot und Preis

    1. Unser Angebot ist stets freibleibend und unverbindlich.
    2. Die Preise gelten, falls nicht anders vereinbart, ab Lager Lübz.
    3. Uns bleibt es vorbehalten, bei Mietung eine Kaution zu veranschlagen.
  3. Lieferung und Leistung

    1. Vereinbarte Termine werden durch uns eingehalten.
    2. Sollte uns aus einem von uns zu vertretenden Grunde die Leistung unmöglich sein oder Leistungsverzug eintreten, so kann der Käufer bei vorliegen einfacher Fahrlässligkeit Schadensersatz nur wegen des unmittelbaren Schadens verlangen.
    3. Bei Leistungsverzug, der nicht direkt durch uns (oder unsere Erfüllungsgehilfen/gesetzliche Vertreter), oder durch höhere Gewalt entstanden ist, leisten wir keinen Schadensersatz.
    4. Bei Absage des Auftrages, durch den Auftraggeber am jeweiligen Veranstaltungstag, erhalten wir 50% der ursprünglich vereinbarten Provision.
  4. Transport und Gefahrenübertragung

    1. Erfolgt der Transport von Mietgeräten/Anlagen durch uns, so ist dieser durch uns versichert.
    2. Bei Transport durch andere Personen, die nicht von uns beauftragt worden sind, so ist bei Abhandenkommen oder Beschädigung der Technik Schadenersatz zu leisten.
  5. Vermietung und Beschallung

    1. Der Mieter trägt grundsätzlich die Verantwortung für Geräte und Anlagen.
    2. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung/Zerstörung (auch bei Überlastung) trägt der Mieter die Kosten für Wiederbeschaffung/Reparatur.
    3. Werden Geräte/Anlagen nicht fristgemäß zurückgeliefert, so werden Mietkosten fällig, die nach unserer Mietpreisliste berechnet werden. Rabatte/Sonderkautionen werden in diesem Fall nicht berücksichtigt. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen zu später Rücklieferung bleibt uns vorbehalten.
    4. Ist bei Beschallung/Beleuchtung von uns beauftragtes Personal vor Ort, so sind Geräte und Anlagen über uns versichert, sofern alle Anweisungen eingehalten werden und keine anderen AGB-Verstöße auftreten.
    5. Wir sind berechtigt, die von dem Mieter angemieteten Geräte - auch dann, wenn sie durch uns bestätigt wurden - durch andere zu ersetzen, wenn diese gleichwertig und zweckentsprechend sind.
    6. Für die Sicherheit am Veranstaltungsort, durch entsprechendes Sicherheits- oder Ordnungspersonal, ost der Veranstalter/Auftraggeber veranwortlich. Bei mangelnden Sicherheitsvorkehrungen sind wir berechtigt, die Veranstaltung abzubrechen oder Mietgeräte zurückzuordern/abzubauen. Der Bereinbarte Mietpreis ist in voller Höhe zu entrichten.
    7. Für Schäden (einschließlich Vandalismus), die in Folge mangelnder Sicherheitsvorkehrungen enstanden sind, kommt der Veranstalter/Azftraggeber auf.
    8. Für fachgerechte (BGV A3) und ausreichende Stromanschlüsse hat der Veranstalter/Auftraggeber Sorge zu tragen. Kann eine Beschallung/Beleuchtung durch uns wegen unzureichender Stromversorgung nicht durchgeführt werden, ist der vereinbarte Mietpreis in voller Höhe zu entrichten.
    9. Für ordnungsgemäße Reinigung der Technik hat der Mieter zu sorgen.
  6. Gewährleistung und Haftung

    1. Ist die Ware mangelhaft oder fehlt ihr eine zugesicherte Eigenschaft oder wird sie innerhalb der Gewährlsietungsfrist schadhaft, so sind wir nach unserer Wahl, unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche, zu Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt.
    2. Diese Gewährleistung gilt nicht für gebrauchte Geräte, die unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung geliefert werden.
    3. Die Feststellung solcher Mängel muss unverzüglich nach deren Feststellung schriftlich mitgeteilt werden.
    4. Weitergehende Ansprüche des Mieters, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits.
    5. Wir übernehmen keine Haftung für technische Störungen oder den Ausfall von Personal bei Krankheit, Unfall oder ähnlichem, wenn die Geräte lediglich vermietet sind, oder wenn wir in fremden Auftrag Produktionen durchführen. Wir werden uns bemühen, schnellstmöglich für Ersatz zu sorgen. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
  7. Eigentumsvorbehalt

    1. Bei Studioproduktionen verbleiben sämtliche, mit der jeweiligen Produktion in Zusammenhang stehende Tonträger bis zur vollständigen Begleichung unserer Forderung Eigentum der Technica Light & Sound S-GmbH.
  8. Wetterunabhängigkeit

    1. Der Veranstalter/Auftraggeber het für eine trockene Location zu sorgen, welche vom Wetter unabhängig ist. Darunter ist eine entsprechende Bühne, Gebäude, Backstagebereich und FOH zu verstehen.
    2. Bei Schäden unserer Technik durch höhere Mächte, z.B. durch Blitzschlag, Regen oder Sturm ist vom Veranstalter/Auftraggeber Schadenersatz zu leisten, soweit er nicht die erforderlichen Maßnahmen getroffen hat.
    3. FOH, Bühne und Backstagebereich sind nach geltenden Vorschriften zu installieren.
  9. Zahlungsbedingungen

    1. Unsere Rechnungen sind, falls nicht anders vereinbart, sofort nach Rechnungserhalt rein Netto zahlbar (Bar bzw. per Überweisung). Bei Mietung technischer Geräte ist der Mietpreis bereits im Vorraus zu entrichten.
    2. Wird bei einer Veranstaltung die vereinbarte Zeit überschritten, so gilt die Nachberechnung: Je angefangene halbe Stunde 10% des vereinbarten Rechnungsbetrages.
    3. Bei Zahlungsverzug sind Zinsen in Höhe des banküblichen Zinssatzes für Kontokorrentkredite zu zahlen. Die Geltendmachung eines etwaigen höheren Verzugsschadens behalten wir uns vor.
    4. Unsere Rechnungen gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt schriftlich widersprochen wird.
  10. Sitz

    1. Der Sitz der Technica Light & Sound S-GmbH ist in 19386 Lübz, Blücherstraße 22a
  11. Teilunwirksamkeit

    1. Durch die etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Im falle der Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einer Bestimmung, wird diese durch eine andere Bestimmung ersetzt, die den ursprünglich gewollten wirtschaftlichen Zweck sichert.